Förderung von Photovoltaik in der Schweiz

PV-Fördergelder und Vergütungen

In der Schweiz werden Photovoltaik-Anlagen vom Bund unterstützt. Ab 2018 gelten neue Regeln für die Fördergelder des Bundes. 

Systemwechsel: aus KEV wird EIV

Die ehemalige Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) wurde 2018 abgelöst von der Einmalvergütung. Grundsätzlich beträgt sie maximal 30 Prozent der Installationskosten. Der Förderbeitrag setzt sich zusammen aus einem Grundbeitrag pro Anlage und einem Leistungsbeitrag, der von der installierten Leistung abhängt. 

Bei kleineren Anlagen bis 100 Kilowatt wird der Förderbeitrag nach der Inbetriebnahme ausgerichtet. Zur Zeit beträgt die Wartezeit nach vollständiger Anmeldung rund anderthalb Jahre. Grosse Anlagen ab 100 Kilowatt können schon bei der Planung für den Förderbeitrag angemeldet werden. Die Wartezeit beträgt unter drei Jahren.

Energie Schweiz listet die verschiedenen Arten von Fördergeldern auf. 

Kleine Einmalvergütung (KLEIV)

Vergütung für Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung zwischen 2 und 99,9 kWp, die bereits in Betrieb sind.

Für den Antrag auf die KLEIV gilt das folgende Vorgehen:

  1. Inbetriebnahme der Anlage
  2. Anmeldung
  3. Auszahlung

Es muss mit einer Wartefrist von ungefähr 1,5 Jahren bis zur Auszahlung gerechnet werden.

Grosse Einmalvergütung (GREIV)

Vergütung für Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung zwischen 100 kWp und 50 MWp. Für den Antrag auf die GREIV gilt das folgende Vorgehen:

  1. Anmeldung
  2. Warteliste
  3. Grundsatzverfügung
  4. Inbetriebnahme der Anlage
  5. Auszahlung

Es muss mit einer Wartezeit von weniger als 3 Jahren bis zur Auszahlung gerechnet werden.

Einspeisevergütungssystem (KEV)

Für grosse Anlagen besteht ein Wahlrecht zwischen der GREIV (siehe oben) und dem Einspeisevergütungssystem (KEV). Nur Anlagen mit einer Leistung ab 100 kWp, die vor dem 1. Juli 2012 angemeldet wurden, können noch in diesem Vergütungssystem aufgenommen werden.

Tipp

Mehr zum Thema finden Sie auch beim Bundesamt für Energie.